
Beim Entsorgen in den Altstoffsammelzentren sind, aufgrund der aktuellen Situation, Einschränkungen gegeben. Zum Beispiel ist die Einfahrt nur mit dem PKW erlaubt. Fahrzeuge mit Anhänger, Traktoren, Kastenwägen udgl. werden strikt abgewiesen. Es werden auch nur Mengen bis 1 m³ („Kofferraumladungen“) angenommen. Keine Abnahmemöglichkeit gibt es für zahlungspflichtige Abfallsorten (Reifen, etc.), Bauschutt oder infektiösen Abfall.
Um die Anzahl der Personen, welche sich am Gelände der Altstoffsammelzentren befinden dürfen, einzuschränken, wird der Zugang reglementiert werden. Es ist also mit Wartezeiten durch eine eventuell nötige Blockabfertigung zu rechnen. Am Gelände selbst gelten selbstverständlich die Maßnahmen und Anordnungen der Bundesregierung zur Eindämmung des Corona-Virus (1-2 Meter Sicherheitsabstand). D.h. auch das ASZ-Personal muss diese Anordnungen befolgen und kann Ihnen aufgrund des Sicherheitsabstandes nicht etwa beim Ausladen behilflich sein.
Foto: © Bezirksabfallverband Grieskirchen