Tennisspielen ist seit 1. Mai wieder möglich - Aktuelle Meldungen - Regional-Magazin

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Tennisspielen ist seit 1. Mai wieder möglich

Herausgegeben von in Corona-Krise Sport ·
Seit 1. Mai darf sie wieder über das Netz fliegen – die gelbe Filzkugel. Zwar bei weitem nicht so wie vor der Corona Pandemie, aber wenigstens DARF sie wieder fliegen. Für die unzähligen Tennisspieler in den vielen Tennisvereinen im Sportland OÖ war der 1. Mai 2020 daher eher ein Festtag als ein Tag der Arbeit. Allerdings müssen sich die Racketschwinger an jede Menge Vorschriften halten. (siehe unten die Vorgaben der Bundesregierung und des ÖTV – mehr Infos gibt es auf www.ooetv.at)
 
Auch der ÖTB ATV Gallspach hat am Freitag den 1. Mai 2020 seine Anlage in Betrieb genommen. Sehen Sie den Filmbericht auf www.4viertel.tv der auch einige Vorschriften beleuchtet, die wohl noch etwas „nachjustiert“ gehören. So darf ein Trainer etwa mit 4 Erwachsenen gleichzeitig trainieren, ABER nur mit jeweils 1 Kind. Und gerade die Kinder zeigen in der Corona-Krise welchen Stellenwert Sport und Bewegung für unsere Gesellschaft hat. Dass derzeit Gesundheit und zu erhaltende Arbeitsplätze Priorität Nummer 1 haben, das ist (fast) allen klar. Wie wichtig aber der Sport, und damit die tausenden Sportvereine mit ihren zig-tausenden Ehrenamtlichen Funktionären und Helfern sind, auch das kommt in diesen Zeiten klar ans Licht. Sich bewegen und damit für die eigene Gesundheit zu sorgen, das fehlt Jung und Alt enorm. Was allen aber noch mehr fehlt, das ist der persönliche Kontakt, und damit das Gespräch mit Freunden und Bekannten, vor, beim und nach „dem Spiel“. Bei dieser Wertung steht der Sport ganz weit oben im gesellschaftlichen Ranking. Um das den Menschen noch mehr bewusst zu machen, dafür hat das „Biest Corona“ auf jeden Fall gesorgt. Auch wenn die Welt auf diese jetzige Ausnahmesituation liebend gern verzichtet hätte.       
 
„Corona-Regeln“ Vereinsbetrieb – Outdoor
  1. Jeder Verein hat eine Hausordnung mit den Covid-19 Verhaltensregeln und Sicherheitsmaßnahmen auszuhängen. Personen, die gegen die Hausordnung verstoßen, sind von der Anlage zu verweisen.
  2. Die allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung sind jederzeit einzuhalten (Mindestabstandsregel, Beschränkung von Personenansammlungen).
  3. Restaurant, Clubräume, Garderoben, Tennishallen und weitere Räumlichkeiten bleiben bis auf weiteres geschlossen – diese Bestimmung ist im Einklang mit den allgemeinen Vorgaben der Bundesregierung umzusetzen. WC-Anlagen sind offenzuhalten. Das Betreten der Clubräumlichkeiten/Tennishallen ist nur dann gestattet, wenn die WC-Anlagen nicht anders erreichbar sind. Wenn Getränkeverkauf erwünscht ist, können ein Getränkeautomat oder Kühlschrank mit Geldeinwurf auf Vertrauensbasis o. ä. aufgestellt werden (KEIN persönlicher Getränkeverkauf).
  4. Das Bereitstellen von Desinfektionsmitteln und/oder Desinfektionsmittelspendern an stark frequentierten Stellen der Anlage sowie auf den Plätzen wird empfohlen.
  5. Das Verweilen auf der Anlage ist nur für die Ausübung des Tennissports erlaubt.
  6. Generell herrscht auf der Anlage Maskenpflicht. Masken dürfen nur während des Spielens abgenommen werden. (die „Maskenpflicht“ wurde inzwischen gestrichen)
  7. Das Platzangebot auf einer Tennisanlage ist großzügig – es sind Pufferzonen für ankommende Spieler bzw. für jene, welche den Platz verlassen, einzurichten.
  8. Es wird empfohlen, für die Risikogruppen spezielle Spielzeiten und/oder Tennisplätze zur Verfügung zu stellen.
  9. Es wird empfohlen, ein elektronisches Tennisplatzbelegungssystem einzurichten. Ist dies nicht möglich, muss gewährleistet sein, dass ein möglicher körperlicher Kontakt beim Reservieren der Plätze zu anderen Personen vermieden wird.
  10. Eine Dokumentation (Spielplan) des täglichen Spielbetriebes ist verpflichtend für jeden Club.
  11. Sitzbänke bzw. -möglichkeiten sind mit genügend Sicherheitsabstand – zumindest 2 Meter – zu positionieren. Nach jeder Begegnung sind die Bänke zu desinfizieren
 
„Corona-Regeln“ Spielbetrieb – Outdoor
  1. Jeder Spieler nimmt auf eigene Gefahr am Spielbetrieb teil.
  2. Es sind zunächst nur Einzelspiele gestattet. Erweiterung auch auf Doppelbegegnungen wird laufend evaluiert. Ausnahme: Doppelpaarungen dürfen sich nur aus Familienmit-gliedern im gemeinsamen Woh-nungsverbund zusammensetzen.
  3. Seitenwechsel sind mit genügend Sicherheitsabstand durchzuführen.
  4. Physischer Kontakt zwischen Spielern (Shakehands etc.) ist zu vermeiden.
  5. Es wird empfohlen, die Tennisbälle zu kennzeichnen und nach Möglichkeit nur die eigenen Tennisbälle anzugreifen.
  6. Die Spieler müssen in Tenniskleidung auf die Anlage kommen, da die Garderoben geschlossen sind.
  7. Persönliche Gegenstände wie Bekleidung, Handtücher, Getränkeflaschen u. ä. sind in der Tasche zu verwahren.
  8. Es wird empfohlen, erst so kurz wie möglich (max. 5 Minuten) vor Spielbeginn auf die Anlage zu kommen, um den Kontakt mit den vorher spielenden Spielern zu vermeiden.
  9. Der bespielte Platz soll rechtzeitig (ca. 10 Minuten) vor offiziellem Spielende gesäubert und verlassen werden, um den Kontakt zu den nächsten Spielern zu vermeiden.
  10. Es wird empfohlen, die Tennisplatzbank sowie das Schleppnetz bzw. den Besen vor der Benützung mit Desinfektions-mittel zu reinigen.
  11. Ausspucken am Tennisplatz ist zu unterlassen

Foto: © 4viertel.tv



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