
Betont wird nochmals, dass der Bund für die entsprechenden Ressourcen sorgen müsse, damit die Aufgaben erledigt werden können. Gleichzeitig nutzt das Land auch soweit es geht regionale Produzenten, um notwendige Ausrüstung zu beziehen.
Die Verteilung erfolgt dabei so: Oberste Priorität haben die Krankenhäuser sowie unmittelbar mit der Pandemiebekämpfung betraute Organisationen mit der Schutzausrüstung versorgt zu werden. Das gilt auch für COVID 19 betroffene stationäre Sozialeinrichtungen sowie den mobilen Bereich, Einrichtungen für Langzeitatmung, den Landesverband Hospiz sowie mobile Palliativteams. Vorrangig in der Verteilung sind etwaig notwendige Notkrankenanstalten, Sanitätssammelstellen und Absonderungsquartiere. Ein weiter Versorgungsschwerpunkt liegt wie angemerkt auf der ärztlichen Versorgung im niedergelassenen Bereich und mobilen sowie stationären Pflege- und Betreuungsdiensten.
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